Westfalia Druckerei - der Experte in Sachen Mappen

Westfalia-Druckerei
GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemein:

Wir liefern und leisten ausschließlich aufgrund unserer nachfolgenden Geschäftsbedingungen, auch dann, wenn die Bedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie beanspruchen auch dann und in der aktuellen Fassung Geltung, in der sie im Internet veröffentlicht sind, wenn sie nicht gesondert schriftlich zugesendet worden sind. Die Bedingungen gelten spätestens mit Übernahme der Lieferung als vom Besteller anerkannt. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung zustande oder durch die Auftragsdurchführung durch uns. Auftragsinhalt und Auftragsumfang werden durch die Auftragsbestätigung bzw. durch unsere Rechnung dokumentiert. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

2. Lieferzeit:

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen schnellstmöglich. Erfolgt die Lieferung nicht zu dem vereinbarten Termin, so kann der Besteller nach Ablauf von 2 Monaten eine Nachfrist von einem Monat setzen mit der Erklärung, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktritt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Verzugsschadensansprüche sind ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare Betriebsstörungen oder sonstige unabwendbare, von der Verkäuferin nicht zu vertretende Ereignisse, ist diese nach ihrer Wahl von der Lieferung oder Leistung befreit bzw. ermächtigt, das dem bestellten Produkt am nächsten Entsprechende zu liefern. Für den Fall der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung tritt die Verkäuferin ihre Rechte gegen ihren Lieferanten auf Wunsch des Bestellers an diesen ab.

3. Preise:

Es gelten die im Vertrag ausgewiesenen Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt frei Haus 1 Adresse in Deutschland. Erfolgt die Lieferung erst 4 Monate nach Vertragsabschluß, so ist eine angemessene Preiserhöhung durch die Verkäuferin zulässig, wenn sie auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsablauf eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% des vereinbarten Preises hat der Besteller das Recht zum Vertragsrücktritt.

4. Zahlungen:

Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlungsfällig. Die im Einzelnen vereinbarten Zahlungsziele werden berücksichtigt. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Wechsel und Schecks sind nur Leistungen erfüllungshalber. Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn diese von uns anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.

5. Rüge- und Untersuchungspflicht:

Vollkaufleute und ihnen rechtlich gleichgestellte natürliche oder juristische Personen haben die Ware oder die Leistung bei Anlieferung sofort zu überprüfen. Beanstandungen müssen schriftlich spätestens binnen 6 Tagen, gerechnet ab dem Datum der Anlieferung, erfolgen.

7. Gewährleistung und Haftung:

Sind Lieferungen und/oder Leistungen mangelhaft, fehlen ihnen garantierte Eigenschaften oder werden sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so leisten wir bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf unsere Kosten. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehl oder wird sie von uns nicht durchgeführt, so kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln hat der Kunde kein Rücktrittsrecht. Alle weiteren Ansprüche des Kunden, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, soweit nicht die Voraussetzungen des § 309 Ziff. 7 BGB, neue Fassung, vorliegen, oder wir arglistig gehandelt haben. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Der Kunde hatte ausreichend Gelegenheit, die Ware zu prüfen und zu untersuchen und kennt den Zustand der Ware. Ist eine Lieferung nur teilweise mangelhaft oder besteht teilweiser Leistungsverzug oder teilweise von uns zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung, so ist der Kunde zur Abnahme der Teilleistung verpflichtet, es sei denn, die teilweise Erfüllung ist für ihn objektiv ohne Interesse.

8. Eigentumsvorbehalt:

Die Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware in unserem Eigentum. Der Besteller verwahrt unser Eigentum unentgeltlich. Er ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller nicht gestattet. Die aus einem berechtigten oder unberechtigten Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Schadensersatz oder Versicherungsleistungen) bezüglich der Vorbehaltssache entstehenden Forderungen tritt der Besteller sicherheitshalber an uns ab. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Besteller bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos aus dem Kontokorrent an uns ab. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden hieraus trägt der Besteller. Der Besteller trägt während des Eigentumsvorbehalts alle Lasten der Vorbehaltsware und haftet für deren Verschlechterung, unabhängig davon, ob er diese zu vertreten hat. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug oder bei Bekanntwerden von Umständen, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzuholen, ferner die Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegenüber Dritten oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Zurücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielbaren Erlös. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere auf entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten. Falls eine zurückgenommene Sache in Gebrauch war, erfolgt die Rücknahme zum Restwert. Falls der Besteller unsere Restwertbestimmung nicht anerkennt, wird diese von einem Sachverständigen als Schiedsgutachter auf Kosten des Bestellers für beide Seiten als verbindlich festgestellt werden. Bei Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit gesetzlich zulässig. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderung nachhaltig um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach dessen Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Besteller geht das Eigentum der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Besteller über.

9. Gefahrtragung:

Die Gefahr des Untergangs der Lieferung und Leistung und/oder der Verschlechterung geht mit der Übergabe oder Abnahme auf den Vertragspartner über, unabhängig von der Regelung der Transportkosten.

10. Schlussbestimmungen:

Die Verkäuferin ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten und Informationen im Sinne und nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwerten und zu speichern. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit als möglich verwirklicht. Gleiches gilt für den Fall von Lücken im Vertrag. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Für diese Bedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen die Einheitlichen Haager Kaufgesetze. Erfüllungsort für Lieferungen und alle sonstigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung der Parteien ist der Sitz der Verkäuferin, wenn der Käufer Kaufmann ist oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn er nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand: 01.07.2011